Rechtliche Grundlagen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
A&A Personal Recruiting · Luzern, Schweiz · Stand Januar 2027
Präambel
A&A Personal Recruiting ist eine Personalvermittlung (Direktvermittlung) mit Sitz in Luzern, Schweiz. Wir bringen qualifizierte Fachkräfte und Unternehmen aus der ganzen Schweiz zusammen.
Für Stellensuchende sind unsere Dienstleistungen stets 100% kostenlos. Unternehmen entrichten eine Erfolgsprovision ausschliesslich bei erfolgreicher Vermittlung.
§ 1
Geltungsbereich und Vertragsparteien
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von A&A Personal Recruiting (Einzelfirma, Inhaberin: Aleksandra Murgu, Luzern, Schweiz) gegenüber Stellensuchenden (Bewerber) und Arbeitgebern (Unternehmen).
- Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen – insbesondere durch das Ausfüllen eines Kontaktformulars, die Zusendung von Bewerbungsunterlagen oder den Abschluss eines Vermittlungsvertrags – akzeptieren die Vertragsparteien diese AGB.
- Abweichende AGB von Unternehmen finden keine Anwendung, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich von A&A Personal Recruiting anerkannt wurden.
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Luzern.
§ 2
Dienstleistungen von A&A Personal Recruiting
- A&A Personal Recruiting vermittelt Fachkräfte an Unternehmen in der ganzen Schweiz (Direktvermittlung). Das Arbeitsverhältnis entsteht ausschliesslich zwischen dem Bewerber und dem Unternehmen. A&A Personal Recruiting wird nicht Partei des Arbeitsverhältnisses.
- Unsere Tätigkeit umfasst die Identifikation geeigneter Kandidaten, die Vorauswahl, Empfehlung und Begleitung bis zur Anstellung. Darüber hinausgehende Leistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- A&A Personal Recruiting ist tätig in allen Branchen und allen 26 Kantonen der Schweiz.
- Ein Anspruch auf Vermittlung besteht weder für Bewerber noch für Unternehmen. A&A Personal Recruiting vermittelt nach eigenem Ermessen und nach Massgabe der Eignung und Verfügbarkeit.
§ 3
Dienstleistungen für Stellensuchende (Bewerber)
Kostenlos für Bewerber
Alle Dienstleistungen von A&A Personal Recruiting sind für Stellensuchende vollständig und dauerhaft kostenlos. Es werden keine Vermittlungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder sonstige Kosten erhoben.
- Bewerber reichen ihre Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) freiwillig und eigenverantwortlich ein.
- Die Weiterleitung von Bewerbungsunterlagen an Unternehmen erfolgt ausschliesslich mit dem Einverständnis des Bewerbers.
- Bewerber können die Zusammenarbeit jederzeit und ohne Angabe von Gründen beenden und die Löschung ihrer Daten verlangen.
- A&A Personal Recruiting gibt keine Garantie auf eine Vermittlung oder auf das Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.
§ 4
Dienstleistungen für Unternehmen (Arbeitgeber)
- Unternehmen können A&A Personal Recruiting beauftragen, geeignete Fachkräfte für offene Stellen zu suchen und vorzuschlagen. Der Auftrag kommt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung zustande.
- A&A Personal Recruiting arbeitet grundsätzlich auf Erfolgsbasis (Erfolgshonorar). Eine Exklusivvereinbarung besteht nur, wenn diese ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Unternehmen verpflichten sich, A&A Personal Recruiting unverzüglich zu informieren, wenn ein vorgeschlagener Kandidat eingestellt wird oder wenn der Stellenbedarf anderweitig gedeckt wird.
- Die vorgeschlagenen Kandidaten dürfen nicht ohne Wissen und Zustimmung von A&A Personal Recruiting an Drittunternehmen weitervermittelt werden.
§ 5
Provision und Vergütung
| Stellenart | Provision | Berechnungsbasis |
|---|---|---|
| Fachkräfte / allgemeine Positionen | 15% | Bruttojahresgehalt |
| Spezialisten / Führungskräfte | 18% | Bruttojahresgehalt |
- Die Provision wird fällig, sobald ein von A&A Personal Recruiting vorgeschlagener Kandidat durch das Unternehmen eingestellt wird und das Arbeitsverhältnis beginnt. Als Bruttojahresgehalt gilt das vertraglich vereinbarte Jahressalär inkl. allfälliger 13. Monatslohn, exkl. variabler Anteile wie Boni oder Prämien, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
- Die Einordnung einer Stelle als «Spezialist/Führungskraft» (18%) erfolgt nach gemeinsamer Einschätzung von A&A Personal Recruiting und dem Unternehmen zu Beginn des Auftrags.
- Die Rechnung wird nach Eintritt des Kandidaten ausgestellt und ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
- Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen von 5% p.a. gemäss Schweizer Obligationenrecht (OR Art. 104) erhoben.
- Wird derselbe Kandidat für eine andere Stelle im gleichen Unternehmen eingestellt oder innerhalb von 12 Monaten in eine andere Position übernommen, gilt dies als neuer Vermittlungsfall und löst erneut eine Provision aus.
Für Bewerber: Es werden keinerlei Gebühren erhoben. Die Provision trägt ausschliesslich das vermittelte Unternehmen.
§ 6
Rückerstattung und Gewährleistung
- Verlässt der vermittelte Kandidat das Unternehmen oder wird er entlassen innerhalb der ersten 30 Tage nach Stellenantritt, so wird die Provision vollständig zurückerstattet oder auf eine Nachvermittlung angerechnet.
- Verlässt der vermittelte Kandidat das Unternehmen oder wird er entlassen zwischen dem 31. und 60. Tag nach Stellenantritt, wird 50% der Provision zurückerstattet oder auf eine Nachvermittlung angerechnet.
- Nach dem 60. Tag nach Stellenantritt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung mehr.
- Die Rückerstattungsregelung gilt nicht, wenn die Kündigung auf einen ausdrücklichen Wunsch des Unternehmens zurückzuführen ist, der nicht mit der Eignung des Kandidaten zusammenhängt, oder wenn das Unternehmen seiner Meldepflicht gemäss Art. 4 Abs. 3 nicht nachgekommen ist.
- Ein Anspruch auf Rückerstattung erlischt, wenn das Unternehmen mit der Zahlung der Provision in Verzug ist.
§ 7
Datenschutz
- Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) sowie der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit anwendbar.
- Bewerberdaten werden ausschliesslich zum Zweck der Personalvermittlung verwendet und nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers an Unternehmen weitergeleitet.
- Unternehmen verpflichten sich, erhaltene Bewerberdaten vertraulich zu behandeln, ausschliesslich für den vereinbarten Rekrutierungsprozess zu verwenden und nach Abschluss des Prozesses zu löschen.
- Weitere Informationen zur Datenbearbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung auf www.aa-personal.ch/datenschutz.
§ 8
Pflichten der Bewerber
- Bewerber verpflichten sich, ausschliesslich wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu ihrer Person, Qualifikation und beruflichen Erfahrung zu machen.
- Bewerber informieren A&A Personal Recruiting unverzüglich, wenn sie eine Stelle auf anderem Weg annehmen oder kein Interesse mehr an einer Vermittlung haben.
- Bei vorsätzlich falschen Angaben, die zu einem Schaden bei A&A Personal Recruiting oder beim vermittelten Unternehmen führen, behält sich A&A Personal Recruiting rechtliche Schritte vor.
§ 9
Pflichten der Unternehmen
- Unternehmen verpflichten sich, A&A Personal Recruiting vollständige und korrekte Angaben zur ausgeschriebenen Stelle, den Anforderungen und den Arbeitsbedingungen zu machen.
- Unternehmen melden A&A Personal Recruiting innerhalb von 5 Arbeitstagen, wenn ein vorgeschlagener Kandidat eingestellt wird. Bei Verletzung dieser Meldepflicht entfällt der Anspruch auf die Rückerstattungsregelung gemäss Art. 6.
- Unternehmen dürfen vorgeschlagene Kandidaten nicht direkt oder über Dritte abwerben oder einstellen, ohne A&A Personal Recruiting zu informieren. Geschieht dies dennoch, ist die volle Provision geschuldet.
- Diese Umgehungspflicht gilt für einen Zeitraum von 12 Monaten ab dem Datum der ersten Kandidatenvorstellung.
§ 10
Haftungsbeschränkung
- A&A Personal Recruiting haftet nicht für die Eignung, das Verhalten oder die Leistung eines vermittelten Kandidaten nach Stellenantritt. Das Arbeitsverhältnis besteht ausschliesslich zwischen Bewerber und Unternehmen.
- A&A Personal Recruiting haftet nicht für Schäden, die durch unrichtige Angaben von Bewerbern oder Unternehmen entstehen.
- Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz haftet A&A Personal Recruiting nach Schweizer Recht.
- A&A Personal Recruiting übernimmt keine Garantie für den Erfolg einer Vermittlung innerhalb einer bestimmten Frist.
§ 11
Schlussbestimmungen
- A&A Personal Recruiting behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Änderungen werden auf der Website veröffentlicht und gelten ab dem Datum der Veröffentlichung für neue Aufträge.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
- Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist der Gerichtsstand Luzern, Schweiz zuständig. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
- Diese AGB wurden auf Deutsch verfasst. Bei allfälligen Übersetzungen ist die deutsche Version massgebend.
Stand: Januar 2027 · A&A Personal Recruiting · Aleksandra Murgu · Luzern, Schweiz
Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Schweizer Anwalts.
Diese AGB ersetzen keine anwaltliche Rechtsberatung. Bei rechtlichen Fragen empfehlen wir die Konsultation eines Schweizer Anwalts.